Beitreibung von Vertragsstrafen/Fangprämien
Unsere Kanzlei ist bundesweiter Marktführer in der außergerichtlichen und gerichtlichen Beitreibung
von sogenannten Vertragsstrafen/Fangprämien, wie sie üblicherweise als Sanktionen von Handelsunternehmen
bei Kundendiebstahlsfällen eingeführt worden sind.
Herr Rechtsanwalt Bodo-Bernd Nibbe, der heute noch für die Kanzlei tätig ist, führte das Vertragsstrafen-
Modell Mitte der 1970er Jahre in den deutschen Markt ein und leistete dabei entsprechende Pionierarbeit
bei der Durchführung von Musterprozessen. Heute ist die Erhebung von Vertragsstrafen/
Fangprämien bei Ladendiebstahl ebenso anerkannt wie die Vertragsstrafe beim Schwarzfahren im
öffentlichen Nahverkehr (dort erhöhtes Beförderungsentgelt genannt). Unsere Mandanten profitieren
von der fast 40-jährigen Erfahrung unserer Kanzlei auf diesem Rechtsgebiet und einer einzigartigen
Rechtsprechungssammlung zu diesem Themenkomplex.
Gerne stehen wir Ihrem Unternehmen beratend zur Seite, um eine passende individuelle Lösung zu
finden und die Inventurdifferenzen Ihres Unternehmens zu reduzieren.
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